Selbstverständlich unterliegen alle Angaben und Daten über den Patienten, die im Zusammenhang mit der Behandlung entstehen, der gesetzlichen Schweigepflicht.
Natürlich werden auch die Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten
(DSGVO).
Die Weiterleitung von Patienteninformationen, wie z. B. Befunden oder Therapieberichten an HP-Kollegen, Ärzte oder die Krankenversicherung geschieht nur auf ausdrücklichen Patientenwunsch hin und ist nur möglich nach einer schriftlichen Entbindung der Schweigepflicht. Sprechen Sie mich bitte daraufhin an.